Obwohl alle vor dem Gesetz gleich sind, diskriminiert der Staat selbst mit den binär begrenzten Möglichkeiten des amtlichen Geschlechtseintrages. Unser binäres und amtlich festgelegtes Geschlechtersystem erfordert zwingend eine amtliche Zuweisung zu Mann oder Frau und macht damit nicht binäre Menschen unsichtbar. Das diskriminiert alle, die sich weder als (ausschliesslich) weiblich noch (ausschliesslich) männlich identifizieren. Sehr zu begrüssen ist die Stellungnahme der NEK vom 15.10.2020, welche den Handlungsbedarf bestätigt und mögliche Massnahmen aufzeigt.[1]
Wir unterstützen das Recht auf einen alternativen Geschlechtseintrag sowie das Recht auf einen Verzicht auf den Geschlechtseintrag, was insbesondere für nicht binäre Menschen von Bedeutung ist.
[1] https://www.nek-cne.admin.ch/inhalte/Themen/Stellungnahmen/NEK-stellungnahme-Amtliches_Geschlecht_DE.pdf