Keine Chance für Diskriminierung, Hass und Hetze gegen LGBTIQ*-Menschen

Gezielte Prävention und Repression bei Hetze und Hassverbrechen

Mit der Erweiterung der Anti-Rassismusstrafnorm ist Hetze insbesondere gegen homo- und bisexuelle Personen eine Straftat. Die heutige Gesetzeslage in der Schweiz bietet diesen Schutz jedoch nicht bei inter- oder transfeindlicher Hetze oder Diskriminierung.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Anti-Rassismusstrafnorm auch den Schutz von trans, inklusive nicht-binären, und intergeschlechtlichen Personen gewährleistet. Wir unterstützen einen griffigen und lückenlosen Diskriminierungsschutz für alle LGBTIQ*-Menschen, auch im Privatrecht.

Sogenannte «hate crimes» und «hate speech» (namentlich verbale und physische Attacken), die sich gegen LGBTIQ*-Menschen richten, werden nicht systematisch als solche erfasst. Deshalb ist es nicht möglich, den Umfang zu beziffern und griffige vorbeugende Massnahmen zu ergreifen. Wir fordern deshalb, dass diese Hassverbrechen von den zuständigen Behörden erfasst und publiziert sowie Massnahmen zum Schutz von LGBTIQ*-Menschen vor solchen Verbrechen eingeleitet werden.

Im Strafrecht wird «Vergewaltigung» so definiert, dass nur cis Frauen ganz klar als Opfer anerkannt werden können. Bei trans und intergeschlechtlichen Menschen ist unklar, wer nach einer Vergewaltigung auch vom Gericht tatsächlich als Opfer anerkannt wird. Wir fordern daher, dass der Vergewaltigungs-Tatbestand ohne Referenz auf «Ge-schlecht» oder körperliche Geschlechtsmerkmale definiert wird.

«Konversionshandlungen» unmöglich machen

«Konversionshandlungen», auch bekannt als «Konversionstherapien», werden auch heute noch an LGBTIQ*-Menschen durchgeführt. Dies mit dem Ziel, die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität zu ändern oder zu unterdrücken. «Konversionshandlungen» werden zwar sanktioniert, sind aber rechtlich nicht explizit und ausnahmslos verboten. Teilweise werden diese Handlungen sogar über die Krankenkasse abgerechnet!

Das Netzwerk queer glp setzt sich für ein explizites und wirksames Verbot von jeder Form solcher «Konversionsversuche» sowie jeder Form des Bewerbens und der Unterstützung dieser ein. Zudem soll über die schädigenden Folgen (Traumata und psychische Schäden) aufgeklärt werden. Nur ein vollständiges, wirksames Verbot von «Konversionshandlungen» gewährleistet den effektiven Schutz der potentiellen Opfer.

Nötige Unterstützung bei Diskriminierung sicherstellen

Wir fordern, dass bei Diskriminierung und Gewalt aufgrund von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, -ausdruck und -merkmalen die Unterstützungsangebote gezielt verbessert werden. Die bestehende LGBTIQ*-Helpline ist mit genügend Mitteln und Personal auszustatten, damit eine bedarfsgerechte, professionelle Unterstützung jederzeit gewährleistet werden kann. Um die privaten Angebote gezielt zu ergänzen, braucht es eine staatliche Unterstützung bzw. Anlaufstelle, welche die gezielte und effektive Unterstützung bei Diskriminierung und Gewalt für alle LGBTIQ*-Personen in allen Lebenssituationen und allen Teilen der Schweiz gewährleistet. Beispielsweise könnte der Aufgabenbereich des eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann entsprechend erweitert werden. Es ist dafür zu sorgen, dass die Angebote sensibel auf andere Diskriminierungsmerkmale sind, also intersektional arbeiten, und genügend bekannt sind, damit sie bei Bedarf auch in Anspruch genommen werden.

Wichtige Sensibilisierung im Schulunterricht

Die Schule leistet einen wichtigen Beitrag zu einer offenen und aufgeklärten Gesellschaft, in der sich alle frei entfalten können. Das Netzwerk queer glp engagiert sich dafür, dass LGBTIQ*-Themen fester und fächerübergreifender Bestandteil des Unterrichts sind und Schüler*innen eine offene Haltung gegenüber verschiedenen Lebensformen vermittelt wird. LGBTIQ*-Personen sollen frühzeitig über ihre Rechte und Möglichkeiten im Falle einer Diskriminierung informiert werden.

Sämtliche Lehrpersonen sollen im Verlauf ihrer Aus- und Weiterbildung auf LGBTIQ*-Themen geschult und sensibilisiert werden. Mobbing und Bullying in der Schule müssen mit effektiven Massnahmen gestoppt werden. Zudem fordern wir, dass die Sensibilisierung durch Organisationen wie beispielsweise ABQ oder fels fester Bestandteil des obligatorischen Unterrichts wird.

Wichtige Sensibilisierung von Behördenmitarbeitenden

Immer wieder berichten LGBTIQ*-Menschen von Diskriminierung oder Überforderung der Behörden, wenn es um ihre Anliegen geht. Namentlich seien hier die Meldung an die Polizei bei Übergriffen oder auch «normale» Behördengänge von trans Menschen genannt. Mitarbeitende von Behörden, Blaulichtorganisationen und auch der Armee sind in ihrer Aus- und Weiterbildung auf den respektvollen Umgang mit LGBTIQ*-Menschen zu schulen und auf ihre Anliegen zu sensibilisieren.

Gesundheit von LGBTIQ*-Menschen verbessern

Tragischerweise ist es um die Gesundheit von LGBTIQ*-Menschen im Durchschnitt schlechter bestellt als bei anderen Bevölkerungsgruppen. Das Netzwerk queer glp fordert eine bessere Datenerfassung durch Bund und Kantone, damit die Problematik gezielter angegangen werden kann.

Unterstützung von Gesundheitsmassnahmen für trans und intergeschlechtliche Menschen

Trans und intergeschlechtliche Menschen benötigen in der allgemeinen Gesundheitsversorgung und im Rahmen ihrer medizinischen Geschlechtsangleichung spezielle Massnahmen zum Schutz vor Diskriminierung durch das Gesundheitswesen. Dies umfasst spezialisierte Beratungsangebote, eine generelle Sensibilisierung der Gesundheitsmitarbeitenden sowie spezialisierte Zentren zur Geschlechtsangleichung. Das Menschenrecht auf diskriminierungsfreien Zugang zu geschlechtsangleichenden Massnahmen von guter Qualität muss für alle gewährleistet sein, insbesondere auch für Menschen mit Behinderung, Geflüchtete oder Menschen im Freiheitsentzug. Dies beinhaltet auch die Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Die WHO hat mit der neuen Krankheitsklassifikation ICD-11 bereits entschieden, dass die Diagnose für trans Menschen keine psychische und Verhaltensstörung mehr sein wird. Dieser Paradigmenwechsel der Entstigmatisierung muss möglichst bald in der medizinischen Praxis der Schweiz umgesetzt werden.
 

Sexualität von Menschen mit Behinderung enttabuisieren

LGBTIQ*-Menschen mit Behinderung werden oft gleich dreifach diskriminiert: einerseits erleben sie sowohl Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und/oder Geschlechtsidenität als auch aufgrund ihres Handicaps, andererseits wird ihre Sexualität tabuisiert. Es braucht mehr politische Unterstützung, damit sich das ändert. LGBTIQ*-Menschen mit Behinderung sollen sich ebenfalls möglichst frei entfalten können und ihre Inklusion ist bestmöglich zu gewährleisten.

Bedürfnisse von LGBTIQ*-Menschen auch im Alter ernstnehmen

Das Netzwerk queer glp engagiert sich dafür, dass alle Menschen sich auch im Alter frei entfalten dürfen und können. LGBTIQ*-Menschen möchten auch im Alter in einem Umfeld wohnen bzw. gepflegt werden, welches ihrer sexuellen Orientierung und/oder Geschlechtsidentität, -ausdruck und -merkmalen Verständnis entgegenbringt und kompetent damit umzugehen weiss. Auch schätzen viele den Kontakt zu anderen LGBTIQ*-Menschen. Gleiches gilt für jüngere Menschen, die Pflege benötigen. Dafür braucht es ein entsprechendes Angebot an Wohn- und Pflegeheimen. Das Personal dieser Heime oder auch anderer relevanter Organisationen wie der Spitex ist entsprechend zu schulen und zu sensibilisieren.

Schluss mit der Diskriminierung beim Blutspenden

Wir fordern ein Ende der Diskriminierung von Männern, die Sex mit Männern haben (MSM), beim Blutspenden. Swissmedic stuft MSM nach wie vor als Risikogruppe ein. Das Netzwerk queer glp fordert ein Ende dieser Diskriminierung. Das Risikoverhalten der jeweiligen Person soll massgebend sein, nicht ihre sexuelle Orientierung.
 

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